Aus gegebenem Anlass möchten wir die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Weilerbach zum Stand des Glasfaserausbaus informieren.
In allen acht Ortsgemeinden erfolgt derzeit ein privatwirtschaftlicher Ausbau des Glasfasernetzes nach den gesetzlichen Regelungen des § 127 Abs 1 Telekommunikationsgesetzes. Privatwirtschaftlich bedeutet, dass hier kein Auftrag der öffentlichen Hand zu Grunde liegt. Weder die Verbandsgemeinde noch einzelne Ortsgemeinden haben entsprechende Aufträge erteilt. Die Verlegung erfolgt durch die ausbauenden Firmen nach eigener Entscheidung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko. In den Ortsgemeinden Weilerbach und Rodenbach sind zwei Firmen zeitgleich tätig.
Seitens der Verbandsgemeinde können Regelungen nur im Wege der Erteilung straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen und durch Aufbruchgenehmigungen erfolgen. Ziel dieser Anordnungen ist es, einen ordnungsgemäßen Ablauf sicherzustellen und nach Abschluss der Arbeiten eine den technischen Regeln entsprechende Wiederherstellung der Oberflächen zu erhalten.
Nach Abschluss der Arbeiten werden die Gehwege und Straßen entsprechend der technischen Regeln wiederhergestellt. Dann erfolgt eine Abnahme durch die Verbandsgemeindeverwaltung damit sichergestellt ist, dass alle Arbeiten mängelfrei ausgeführt sind. Alles andere sind nur Zwischenlösungen (z.B. Straßenquerungen die provisorisch geschottert oder mit Kaltasphalt ausgelegt sind, damit die Befahrbarkeit gewährleistet wird).
Bei Arbeiten die auf Privatgrundstücken stattfinden ist der Grundstückseigentümer selbst verantwortlich und sollte die Kabelverlegung und Wiederherstellung der Oberflächen vor Ort kontrollieren. Die Verbandsgemeindeverwaltung kann hier nicht tätig werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach, Bauabteilung@vg-weilerbach.de oder telefonisch an Herrn Matthias Höfli, 06374 / 922 – 285.